Kehler Floh- und Trödelmarkt
Stand der Angaben: 10.01.2024
Ansprechpartner:
Herr Müller
07222/597358
Infos für Besucher
- Kostenloser Eintritt
- Kein Essen und Trinken
- Keine Hallenveranstaltung
Infos für Händler
- Händlerplätze frei
- Keine Reservierung möglich
- Aufbauzeit ab 06:00 Uhr
- Kostenpflichtiger Standplatz (Kosten/Lfdm Trödel: 10 €)
- Verkauf von Neuwaren auf Anfrage
- Auto am Stand
- Freigelände
Gut zu Wissen
Alle Samstagstermine jeweils von 7.00 – 14.00 Uhr bei jedem Wetter
In Kehl kostet der laufende Meter Standfläche 10 Euro
Ab 3 Meter Standfläche kann Ihr Fahrzeug kostenlos am Stand abgestellt werden; Mindestabnahme 2 Meter;
Aufbau sollte von 6 Uhr bis spätestens 8.00 Uhr erfolgen, Abbau unbedingt besenrein (Abfall- und Müllablagerungen werden angezeigt) bis 15.00 Uhr,
keine Reservierung erforderlich, einfach kommen, aufbauen/ausstellen und verkaufen!
Bei Fragen oder Problemen, einfach Email an uns.
In Kehl kostet der laufende Meter Standfläche 10 Euro
Ab 3 Meter Standfläche kann Ihr Fahrzeug kostenlos am Stand abgestellt werden; Mindestabnahme 2 Meter;
Aufbau sollte von 6 Uhr bis spätestens 8.00 Uhr erfolgen, Abbau unbedingt besenrein (Abfall- und Müllablagerungen werden angezeigt) bis 15.00 Uhr,
keine Reservierung erforderlich, einfach kommen, aufbauen/ausstellen und verkaufen!
Bei Fragen oder Problemen, einfach Email an uns.
Preise/Marktordnung
Uns ist die Gesundheit und Sicherheit aller Aussteller/Besucher das oberste Anliegen, aus diesem Grund bitten wir Sie, folgende Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen stets zu beachten und einzuhalten.
Hygienevorschriften / Infektionsschutzmaßnahmen
Mit dem Betreten des Floh- und Trödelmarktgeländes werden nachfolgende Hygienevorschriften / Infektionsschutzmaßnahmen anerkannt:
1. Generelle medizinische Maskenpflicht für alle Aussteller und Besucher für die Dauer des Floh- und Trödelmarktes bzw. dessen Besuchs. Die medizinische Maske muss von allen Austeller/Besucher mitgebracht werden.
Halten Sie beim Husten oder Niesen Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Husten oder niesen Sie in ein Einwegtaschentuch und entsorgen Sie dies umgehend ordnungsgemäß. Sollten Sie kein Einwegtaschentuch griffbereit haben, husten bzw. niesen Sie in Ihre Armbeuge. Vermeiden Sie, mit den Händen das Gesicht zu berühren.
2. Wer aktuell mit Covid-19 infiziert ist oder in den letzten 14 Tagen mit einer nachweislich Covid-19 infizierten Peron Kontakt hatte oder Krankheitssymtome hat, darf das Gelände nicht betreten.
3. Es ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen einzuhalten. Kein Händeschütteln, keine Umarmungen!
4. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 3m
5. Zwischen den Ständen sind 1,50m Abstand einzuhalten (was auch bedeutet, dass es weit weniger Stände auf dem Gelände geben wird).
6. Die Aussteller müssen mit ihren Fahrzeugen direkt zu ihren von uns zugewiesenen Standplätzen fahren.
7. Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten von allen Ausstellern einzeln zu notieren und 4 Wochen lang aufzubewahren. Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit.
8. Die Aussteller müssen Desinfektionsmittel am Stand für die Besucher bereithalten und die Waren wenn möglich regelmäßig desinfizieren. Jede/r Standbetreiber/in ist für die Einhaltung der Hygieneanforderungen und Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung-CoronaVO Baden-Württemberg an seinem Stand selbst verantwortlich.
9. Für den Bezahlvorgang muss eine Schale o.ä. auf den Tisch gestellt werden, in die bei der Bezahlung abwechselnd das Geld und das Wechselgeld gelegt werden. Dadurch werden direkte Kontakte vermieden.
10. Beim Stellen von Tischen ist eine nach innen gehende U-Form nicht erlaubt.
11. Wir werden die Besucherzahl entsprechend der aktuellen gültigen Corona-Verordnung begrenzen.
12. Falls hier aufgeführte Regeln unseren üblichen Regeln widersprechen, haben die hier aufgeführten Regeln Vorrang.
Grundsätzlich ist die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO Baden-Württemberg) einzuhalten.
Hygienevorschriften / Infektionsschutzmaßnahmen
Mit dem Betreten des Floh- und Trödelmarktgeländes werden nachfolgende Hygienevorschriften / Infektionsschutzmaßnahmen anerkannt:
1. Generelle medizinische Maskenpflicht für alle Aussteller und Besucher für die Dauer des Floh- und Trödelmarktes bzw. dessen Besuchs. Die medizinische Maske muss von allen Austeller/Besucher mitgebracht werden.
Halten Sie beim Husten oder Niesen Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Husten oder niesen Sie in ein Einwegtaschentuch und entsorgen Sie dies umgehend ordnungsgemäß. Sollten Sie kein Einwegtaschentuch griffbereit haben, husten bzw. niesen Sie in Ihre Armbeuge. Vermeiden Sie, mit den Händen das Gesicht zu berühren.
2. Wer aktuell mit Covid-19 infiziert ist oder in den letzten 14 Tagen mit einer nachweislich Covid-19 infizierten Peron Kontakt hatte oder Krankheitssymtome hat, darf das Gelände nicht betreten.
3. Es ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen einzuhalten. Kein Händeschütteln, keine Umarmungen!
4. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 3m
5. Zwischen den Ständen sind 1,50m Abstand einzuhalten (was auch bedeutet, dass es weit weniger Stände auf dem Gelände geben wird).
6. Die Aussteller müssen mit ihren Fahrzeugen direkt zu ihren von uns zugewiesenen Standplätzen fahren.
7. Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten von allen Ausstellern einzeln zu notieren und 4 Wochen lang aufzubewahren. Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit.
8. Die Aussteller müssen Desinfektionsmittel am Stand für die Besucher bereithalten und die Waren wenn möglich regelmäßig desinfizieren. Jede/r Standbetreiber/in ist für die Einhaltung der Hygieneanforderungen und Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung-CoronaVO Baden-Württemberg an seinem Stand selbst verantwortlich.
9. Für den Bezahlvorgang muss eine Schale o.ä. auf den Tisch gestellt werden, in die bei der Bezahlung abwechselnd das Geld und das Wechselgeld gelegt werden. Dadurch werden direkte Kontakte vermieden.
10. Beim Stellen von Tischen ist eine nach innen gehende U-Form nicht erlaubt.
11. Wir werden die Besucherzahl entsprechend der aktuellen gültigen Corona-Verordnung begrenzen.
12. Falls hier aufgeführte Regeln unseren üblichen Regeln widersprechen, haben die hier aufgeführten Regeln Vorrang.
Grundsätzlich ist die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO Baden-Württemberg) einzuhalten.
Bilder und Videos
Der Veranstalter hat keine Angaben hinterlegt.
Kontaktdaten des Veranstalter
MS-Veranstaltungscorner GbR
Telefon: 07222/597358
Fax: 07222/597359
Telefon: 07222/597358
Fax: 07222/597359
Veranstalternummer: 39215
Wichtig: Alle Angaben auf meine flohmarkt termine (insbesondere Termine, Zeiten und Preise)
sind ohne Gewähr und können zwischenzeitlich geändert, verlegt oder abgesagt worden sein. Für verbindliche Informationen,
kontaktieren Sie bitte immer den Veranstalter.