Der 1. November 2025 (Allerheiligen) ist in folgenden BundeslÀndern ein gesetzlicher Feiertag:
- Baden-WĂŒrttemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
An diesem Tag finden in den genannten BundeslÀndern keine FlohmÀrkte statt.
Dies gilt auch fĂŒr PLZ-Listen-Termine aus diesen BundeslĂ€ndern, auch wenn diese nicht mit âFĂLLT AUSâ gekennzeichnet sind.
Termine ohne Ausfallkennzeichnung finden nicht automatisch statt. Im Zweifel ist der Veranstalter zu kontaktieren.
Kontaktdaten befinden sich in der Detailansicht des jeweiligen Termins.